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Wärmedämmen? Jetzt mit beträchtlichem Steuerbonus!

Nachträgliche Wärmedämmung ist für selbstgenutztes Wohneigentum seit Jahresbeginn 2020 deutlich günstiger. 20 Prozent der Investition in diese klimafreundliche Sanierungsmaßnahme (bis max. 40.000 Euro) können jetzt von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Alternativ gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich vorab um eine Förderung durch die KfW zu bemühen. Wichtig in beiden Fällen: Die Dämmung muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, um vom Fiskus anerkannt zu werden. Dann sorgen Wärmedämm-Verbundsysteme von Brillux für wirtschaftliche und dauerhafte Ergebnisse.

Bislang wurden energetische Sanierungsmaßnahmen vom Staat ausschließlich mit KfW-Programmen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Diese Option besteht weiterhin, allerdings zu deutlich verbesserten Konditionen. So wurde etwa der maximale Kreditbetrag auf 120.000 Euro angehoben, die Zinsen (0,75 %) und die Zinsbindung (10 Jahre) attraktiver gestaltet. Aber: Der Kredit der KfW muss vor der Maßnahme beantragt werden, zudem muss ein Energieberater vorab, zur Baubegleitung und zur Abnahme beauftragt werden.

Der gänzlich neue Steuerbonus bietet dazu eine unbürokratische Alternative. Seit dem 1. Januar 2020 lassen sich die Kosten – u. a. für Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden – direkt von der Einkommenssteuer absetzen: 20 Prozent der Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen genauso wie Komplettsanierungen in Höhe von maximal 200.000 Euro je selbstgenutzter Wohneinheit. Wer diese Summe komplett ausschöpft, kann also den Höchstbetrag von 40.000 Euro absetzen und beträchtliche Steuervorteile einstreichen. Für die Absetzbarkeit der Kosten für einen Energieberater gelten noch bessere Konditionen: Hier kann man 50 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen.

Hier muss der Fachmann ran ...

Der Gesetzgeber macht noch eine Reihe weiterer Vorgaben, um die Wirksamkeit dieser Klimapaket-Maßnahmen sicherzustellen. Der Steuerbonus gilt nur für energetische Sanierungen an Gebäuden, die zehn Jahre oder älter sind. Die Förderung der KfW greift nur bei Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. In beiden Fällen müssen die Dämmmaßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden – also z. B. von Maler- und Stuckateurbetrieben, die in der Handwerksrolle eingetragen sind.

... mit leistungsfähigen Dämmsystemen

Auch nach der jetzt steuerlich begünstigten Sanierung spart Wärmedämmung Geld – deutlich ablesbar an den sinkenden Heizkosten und dem Wertgewinn, den die Immobilie durch den neuen Wohnkomfort gewinnt. Entscheidend ist dabei natürlich auch – neben der perfekten Planung und Montage der Dämmung – die Wahl eines leistungsfähigen Systems für die Wärmedämmung.

Brillux stellt hier für jede Anforderung ausgereifte und innovative Alternativen für nachhaltig gut gedämmte Fassaden, Kellerdecken und Dachböden zur Verfügung. Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist beispielsweise das patentierte System Brillux Qju: Hier greifen die EPS-Dämmplatten in einem Nut- und Federsystem ineinander.

Besonders umweltgerechten, sicheren Wärmeschutz bietet Brillux mit dem Wärmedämm-Verbundsystem MW Ecotop. Die mineralischen Dämmplatten werden aus natürlichen Rohstoffen geschnitten und sind nicht brennbar.

 

Die Eckpunkte der lukrativen Steuerermäßigung für Wärmedämmung ab 2020

  • Das Finanzamt erkennt 20 Prozent von maximal 200.000 Euro der Sanierungsaufwendungen als Abzugsbetrag an – höchstens insgesamt 40.000 Euro.
  • Der Steuerbonus kann verteilt auf drei Jahre geltend gemacht werden: je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr (maximal 14.000 Euro) und 6 Prozent im dritten Jahr (maximal 12.000 Euro).
  • Förderfähig sind Maßnahmen an selbst bewohnten Gebäuden, die zehn Jahre oder älter sind.
  • Die energetische Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Der Gesetzgeber macht Vorgaben zu den einzuhaltenden U-Werten (Wärmedurchgangskoeffizienten):
    • WDVS 0,20 W/m²K
    • Kellerdecke 0,25 W/m²K
    • Dachboden 0,14 W/m²K
  • Die Steuerermäßigung ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar.
 
 

Die Eckpunkte der verbesserten KfW-Förderung für Wärmedämmung ab 2020

  • Höherer maximaler Kreditbetrag bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Kosten in Höhe von maximal 120.000 EUR förderfähig)
  • höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen und Einzelmaßnahmen (max. 40%)
  • förderfähig sind Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde
  • ein Kredit der KfW muss genauso wie eine Bezuschussung vor der Sanierung beantragt werden
  • bei einem Kredit profitieren Sie von niedrigen Zinsen (0,75 %) und einer langen Zinsbindung (10 Jahre)
  • die energetische Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Energieniveau, das die Immobilie nach der Sanierung erreicht.
 

Die Brillux WDV-Systeme im Überblick

 
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