Ein klassizistisches Kleinod ist seit 140 Jahren im Dienste der Justiz
Standort Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
Bauherr Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Düsseldorf
Planung Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Düsseldorf
Farbentwurf Brillux Farbstudio Münster
Ausführung Egon Reipen & Sohn, Neuss
Das dreiflügelige und dreistöckige Hauptgebäude des heutigen nordrhein-westfälischen Justizministeriums ist 1856 bis 1859 im Stil des Berliner Klassizismus von dem Schinkel-Schüler Carl Adolf Krüger - nach Skizzen von Carl Ferdinand Busse geplant - als Landgerichtsgebäude erbaut worden.
Nach dem Umzug der übrigen Abteilungen des Landgerichts in den 1923 fertig gestellten Neubau an der Mühlenstraße wurde das Gebäude für die Zwecke der Strafjustiz des Landgerichts weiter genutzt. Zusammen mit den übrigen Strafabteilungen war hier auch seit März 1933 das Sondergericht Düsseldorf tätig (s. dazu: Herbert Schmidt, "Beabsichtige ich die Todesstrafe zu beantragen", Die nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit im Oberlandesgericht Düsseldorf 1933-1945, Band 49 der Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens, Essen 1998). Daran erinnert eine Gedenktafel des Düsseldorfer Künstlers Jürgen Jansen vor dem Saal, in dem vermutlich viele der mindestens 89 Todesurteile dieses Gerichts gefällt worden sind.
Nach weitgehender Zerstörung des Gebäudes durch einen Luftangriff am 12.06.1943 zog auch die Strafjustiz in das Ziviljustizgebäude an der Mühlenstraße um. Seit dem 1. November 1949 hat das Haus am Martin-Luther-Platz seine heutige Funktion als Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Hauptgebäude wird somit seit mehr als 140 Jahren ununterbrochen für die Zwecke der Justiz genutzt.
Das ebenfalls zum Justizministerium gehörende dreistöckige Gebäude Josephinenstraße 8 ist 1877 als spätklassizistischer schlichter Ziegelbau in Rasterbauweise aus der Nachfolge der Berliner Bauakademie - ebenfalls von Carl Adolf Krüger - als Staatsarchiv errichtet worden. Nachdem es bereits 1899 für diesen Zweck zu klein geworden war, wird es seither für die Justizverwaltung genutzt. Der im rechten Winkel an das Hauptgebäude angrenzende und dieses zu einem Karree mit der Rückfront des Gebäudes Josephinenstraße 8 verbindende viergeschossige Neubau ist 1978 fertig gestellt worden.
Die Gebäude Martin-Luther-Platz 40 und Josephinenstraße 8 sind von besonderer baukünstlerischer kulturhistorischer Bedeutung und dementsprechend in die Denkmalsliste der Stadt Düsseldorf eingetragen worden.