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Die Relevanz visueller Barrierefreiheit

Fotos: Brillux

Die Welt, in der wir leben, ist eine Welt des Sehens. Fast 80 Prozent aller Informationen nehmen wir mit den Augen auf. Wenn sich die Sehkraft aus unterschiedlichsten Gründen vermindert – und das wird sie spätestens im Alter zunehmend und unaufhaltsam –, wird die Selbstständigkeit der Betroffenen automatisch gravierend eingeschränkt. Die Relevanz visueller Barrierefreiheit steht damit außer Frage und zieht in allen öffentlichen Gebäuden ein Umdenken mit sich. Die Bedürfnisse von Blinden und Seheingeschränkten spielen seit 2009 in der DIN 18040 und 32975 eine wichtige Rolle.

Es geht darum, nicht nur Herkömmliches an die im Sehen eingeschränkte Nutzer anzupassen, sondern von Beginn an so zu planen und zu gestalten, dass die Bauten für betroffene Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar, für alle komfortabel und damit nachhaltig sind. Dies gilt für Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens – also Museen, Theater, Kindergärten und Schulen – genauso wie für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Senioreneinrichtungen, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Sport- und Freizeitstätten uvm.

Altersbedingte Veränderungen des Auges und der demografische Wandel

Infolge der Veränderung des Auges kommt es mit zunehmendem Alter nicht nur zu einer stetigen und unaufhaltsamen Einschränkung der Sehfähigkeit, sondern vor allem zu einer veränderten visuellen Wahrnehmung. Symptome, wie z. B. Sehfeldeinschränkungen, Blendempfindlichkeit und eine sich verändernde Wahrnehmung von Farben und Kontrasten, machen ein diesbezügliches Umdenken im Umgang in öffentlichen Gebäuden notwendig. Mehr als 83% aller blinden und sehbehinderten Menschen sind über 50 Jahre alt, mit deutlicher Tendenz, dass die Einschränkung immer häufiger im jüngeren Alter beginnt.

Darüber hinaus ist eine auf den ersten Blick sichtbare und eindeutige Raumorganisation für jeden angenehm – auch für Menschen ohne Einschränkung. Visuelle Barrierefreiheit betrifft neben funktionierenden Wege-Leit-Systemen sowohl die Farbigkeit und Blendfreiheit von Wänden, Decken, Böden und Lichtquellen als auch die Farbigkeit und Materialität von Türen, Zargen, Fenstern, Säulen und Zonierungen sowie inneren Erschließungen.

Die Herausforderung für Planer: die Entwicklung einer neuen, nicht ausgrenzenden Raum-Ästhetik mit maximaler Erkennbarkeit aller raumwirkenden Elemente für alle Nutzer.

Gestaltungsbewusstsein neu entwickeln

Von einer visuellen Einschränkung sind mehr Menschen betroffen als man denkt:

Prognosen besagen: Im Jahr 2030 werden in Deutschland ca. 52 Mio. Menschen Probleme mit den Augen haben (62% der Gesamtbevölkerung) und davon werden ca. 17 Mio. (20%) an Augenkrankheiten leiden, die zur Erblindung führen.

Weitere Infos zu Augenkrankheiten mit Sehbehinderungssimulation

Die gestalterischen Vorgaben, die durch die 2010 in Kraft getretene DIN 18040-1 zur visuellen Barrierefreiheit formuliert werden, erfordern von Architekten und Planern ein neues Gestaltungsbewusstsein. Sind heute homogene Flächenbündigkeiten, minimalistische Konzepte, ganzheitliche Ton-in-Ton-Farbplanungen anerkannt und häufig gewünscht und gewollt, wird der Fokus künftig auf Kontraste gerichtet sein müssen.

Wenn bisher Raumgrenzen aufgelöst, Türen, Griffe und Säulen in den Hintergrund gestaltet wurden, so besagt die DIN zur visuellen Barrierefreiheit, eben diese zu betonen – Türen, Zargen und Konturen deutlich zu markieren, Böden von Wänden in ausreichendem Kontrast zu trennen und Barrieren wie Säulen stark kenntlich zu machen.

Brillux hilft Ihnen, die Auflagen zu erfüllen und frühzeitig mit Beginn der Planung von öffentlichen Gebäuden die Farbkonzeption mitzudenken. Berechnen Sie die entsprechend geforderten Kontrastwerte für Ihr individuelles Farbkonzept mit dem Brillux Kontrastrechner und lassen Sie sich in der Brillux Akademie beraten und schulen.

  • <p>(1) Die geforderten Kontraste werden bei dieser Ton-in-Ton-Farbgestaltung nicht erfüllt. Die Hellbezugswerte von Wand, Tür, Beschriftung und Boden sind nicht kontrastreich genug – der helle und glänzende Handlauf ist gar nicht erkennbar.</p>

    (1) Die geforderten Kontraste werden bei dieser Ton-in-Ton-Farbgestaltung nicht erfüllt. Die Hellbezugswerte von Wand,…

  • <p>(2) Durch den Einsatz von Farbtönen mit kontrastreicheren Hellbezugswert an Tür, Zimmernummer, Handlauf und Fußleiste wird den Anforderungen der DIN 18040-1 entsprochen.</p>

    (2) Durch den Einsatz von Farbtönen mit kontrastreicheren Hellbezugswert an Tür, Zimmernummer, Handlauf und Fußleiste…

  • <p>Wenn die Körperfarben der Raumelemente Tür, Wand und Boden nicht den gewünschten Kontrast hervorbringen, können durch kontrastreichs Absetzen&nbsp; (in diesem Fall ein abgetöntes Weiß) entsprechende Kontrastwerte geschaffen werden.</p>

    Wenn die Körperfarben der Raumelemente Tür, Wand und Boden nicht den gewünschten Kontrast hervorbringen, können durch…

Hellbezugswerte und Leuchtdichtekontrast

Für jeden Farbton kann man den Hellbezugswert (HBW) ermitteln. Dieser gibt die Helligkeit einer Körperfarbe ohne Berücksichtigung von Beleuchtung, Reflexion, Glanzgrad oder Struktur an und beschreibt den Anteil des auf eine Oberfläche auftreffenden sichtbaren Lichts, der von dieser Oberfläche reflektiert wird. Helle Töne verfügen über hohe Werte, dunkle Töne über niedrige Werte.

Dagegen hängt die messbare Leuchtdichte neben der Beleuchtungsstärke und dem Einstrahlwinkel des Lichts auch vom Reflexionsgrad des Materials bzw. der Oberflächenstruktur und -beschaffenheit ab; somit wird auch die Beleuchtung des Raums mit eingemessen, was bei den HBW gänzlich ausgeschlossen ist.

Als Leuchtdichtekontrast wird der vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsunterschied zweier benachbarter farbiger Flächen bezeichnet. Anhand dieses Wertes kann festgestellt werden, ob es sich um eine kontrastreiche Raumgestaltung handelt, wie sie von der DIN 32975 gefordert wird. Da die Forderungen dieser Norm auch in die DIN 18040 übernommen wurden, gelten sie auch für alle öffentlichen Bauten.

Einflussfaktoren auf Kontraste

Um Kontraste gut wahrnehmen zu können, ist u. a. eine angemessene Beleuchtung erforderlich. Ebenso wie zu geringe Beleuchtung kann eine zu intensive Beleuchtung (Blendung oder spiegelnde Reflexion) dazu führen, dass physikalische Kontraste vom Betrachter nicht entsprechend aufgenommen werden können. Glänzende Oberflächen erzeugen u. a. durch eine auf sie gerichtete Beleuchtung erhebliche Kontrastminderungen oder Blendungswirkungen, die die Informationsaufnahme beeinträchtigen oder gar unmöglich machen.

 

Kontrastermittlung und geforderte Kontrastwerte

Eine exakte Kontrastbestimmung kann nur mit sogenannten Leuchtdichte-Messgeräten erfolgen, da nur diese auch Struktur, Glanzgrad bzw. Reflexion und Beleuchtung berücksichtigen. Errechnen lässt sich der Wert mit der sogenannten Michelson-Formel.

Die DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" fordert einen Mindestkontrastwert von ≥ 0,4, mit dem sich beispielsweise Handläufe, Orientierungs- und Leitflächen sowie Bodenmarkierungen von ihrer Umgebung abheben müssen. Das bedeutet, dass dieser Kontrast auch zwischen ­Wand und Boden eingehalten werden sollte, um die Erkennbarkeit der Raumgrenzen zu gewährleisten.

Für die Kennzeichnung von Bedienelementen an Hilfs- und Notrufeinrichtungen, die Markierung von Hindernissen und Absperrungen sowie für die Darstellung von Informationen, bestehend aus Schrift- und Bildzeichen, wie z. B. Schilder oder Informationstafeln, wird ein Kontrast von mindestens ≥ 0,7 gefordert.

LeuchtdichteKontrastrechner

Geht man von matten, unstrukturierten Oberflächen und ausreichender gleichmäßiger und blendfreier Beleuchtung aus, kann man mit dem Brillux Kontrastrechner auf Basis der Hellbezugswerte näherungsweise schnell den vorhandenen visuellen Kontrastwert oder den nötigen Hellbezugswert der zweiten Farbe ermitteln.

 

Die Funktionen des Kontrastrechners

Kontrast berechnen: Vergleichen Sie zwei Scala-Farbwerte und lassen Sie sich berechnen, ob der Kontrast den Anforderungen genügt.

Hellbezugswert ermitteln: Von einem Ausgangsfarbton gelangen Sie anhand des gewünschten Kontrasts zum benötigten Hellbezugswert einer zweiten Farbe. Mit dem Brillux Color Diamond lässt sich schnell und sicher ein Farbton und sein Hellbezugswert ermitteln.

 

*Hinweis: Der auf Basis der Hellbezugswerte errechnete Wert stellt keine exakte Messung dar, sondern liefert nur einen Näherungswert. Lt. Den Kommentaren zur DIN sollte man daher sicherheitshalber einen Kontrast-Korrekturwert von 0,1 einrechnen, d.h. statt dem geforderten Kontrast von 0,4 einen Kontrast von 0,5 einplanen.

Eine kontrastreiche Gestaltung schafft Sicherheit und unterstützt die Selbständigkeit

Eine kontrastreiche Gestaltung von Räumen beeinflusst entscheidend die Orientierungsmöglichkeit in Gebäuden und Räumen. Kontrastarme Räume verunsichern und Menschen mit Sehschwächen verlieren leicht die Orientierung.

„Eine der Voraussetzungen für die Orientierung im Innenbereich ist eine klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen. Dies kann beispielsweise durch die kontrastreiche Gestaltung der Fußböden und Wände oder durch eine markante Gestaltung der Fußleisten oder Türzargen erreicht werden.“ fordert die DIN 18040. Wände und Böden sollen durch eine kontrastierende Gestaltung unterscheidbar sein.

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Wortlaut der DIN 18040 zur Visualität in Gebäuden

[...] Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein… für sehbehinderte Menschen z. B. durch eine visuell kontrastierende Gestaltung des Eingangsbereichs …

[...] Türen müssen deutlich wahrnehmbar sein …

[...] Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein. Das wird z. B. erreicht mit Stufenmarkierungen. Handläufe müssen sich visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben. Handläufe sollten taktile Informationen zur Orientierung erhalten.

[...] Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein.

[...] Visuelle Informationen müssen auch für sehbehinderte Menschen sichtbar und erkennbar sein. Gefahrenstellen und gefährliche Hindernisse sind für blinde und sehbehinderte Menschen zu sichern.

[...] Visuelle Informationen wie Wegweiser, Übersichtstafeln und Türschilder sind in Schriftgröße, Schriftart, Kontrast und Anbringungshöhen nach DIN 32975 zu gestalten.

Türen und Handläufe setzen deutlich im geforderten Kontrast von ≥0,4 ab, Wand und Boden sind unterscheid- und damit die Raumgrenzen klar wahrnehmbar. Die frei stehenden Sitzmöbel wurden mit einen Kontrast von ≥0,7 als Hindernisse im Raum erkennbar gemacht.

Durch den Kontrast zwischen Wand und Boden wird die klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen gewährleistet. Die Türen mit ihren Zargen setzen sich kontrastreich von den Wänden ab.

Türen mit ihren Zargen, Fenster, Treppen und Aufzüge sollen sich immer kontrastreich von den Wänden abheben. Hindernisse, wie hier der Wandvorsprung müssen erkennbar sein, auch im Bereich Wand/Boden, was hier durch die weiße Fußleiste und Rammschutz erreicht wird.  Die Türen setzen sich in ausreichendem Kontrast von der Wand ab, ebenso der Handlauf.

Eine der Voraussetzungen für die Orientierung im Innenbereich ist eine klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen. Dies wurde durch die kontrastreiche Fußleiste erreicht. Handläufe und die Türen setzen sich kontrastreich von den Wänden ab, um auch bei nicht ausreichender Beleuchtung und Menschen mit Seheinschränkungen eine bessere Orientierung zu ermöglichen.

Trotz dunkler Wände und dunklem Boden und damit fehlenden Kontrastes werden mittels der weißen Fußleisten die Raumgrenzen deutlich erkennbar. Auch Seheingeschränkte können sich hier sicher orientieren.

Handläufe müssen sich als Bedienelemente visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben.

Handläufe müssen sich visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben.

Auch im Sanitärbereich sollten sich Ausstattungselemente visuell kontrastreich von ihrer Umgebung abheben, damit sie einfach wahrnehmbar sind: Farben von Stützklappgriff und Hocker werden hinsichtlich des Leuchtdichtekontrastes nicht an der Wand gemessen, sondern aufgrund der Perspektive des Nutzers an der Helligkeit des Bodens.

Foto: HEWI Heinrich Wilke GmbH

Gefahrenstellen und gefährliche Hindernisse sind für blinde und sehbehinderte Menschen zu sichern. Dies können neben der Stütze auch die Stuhlbeine sein, die schnell zu Stolperfallen werden. Ein ausreichender Kontrast macht sie  auch für Seheingeschränkte sichtbar.

Die Stütze und das Podest stellen gefährliche Hindernisse bzw. Stolperfallen dar.  Auch hier ist auf einen ausreichenden Kontrast und entsprechende Beleuchtung zu achten.

Farbgestaltung am Beispiel einer öffentlichen Nutzung (Bürgerbüro, Touristik o. ä.) gemäß DIN 18040-1 unter Berücksichtigung des Leuchtdichtekontrastes von 0,4 und 0,7. Bei den Stützen als raumbildende Elemente reicht in diesem Fall ein Kontrast von 0,4 zum Boden aus. Auch wenn üblicherweise ein Kontrast von 0,4 für Stufenmarkierungen ausreicht, empfiehlt es sich, einen Kontrast von 0,7 anzustreben, da es sich im Alltag um deutliche Gefahrenzonen handelt.

  • <p>Stützen stellen Hindernisse im Raum dar und sind als Gefahrenstellen auch für blinde und sehbehinderte Menschen zu sichern.</p>

    Stützen stellen Hindernisse im Raum dar und sind als Gefahrenstellen auch für blinde und sehbehinderte Menschen zu…

  • <p>So nehmen im Sehen stark eingeschränkte Menschen diesen Raum wahr. Die Spiegelung auf dem Boden erzeugt zudem starke Reflexionen.</p>

    So nehmen im Sehen stark eingeschränkte Menschen diesen Raum wahr. Die Spiegelung auf dem Boden erzeugt zudem starke…

Visuelle Informationen wie z.B. Wegweiser und Raumnummern sollten auch für sehbehinderte Menschen sichtbar und erkennbar sein. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Sehen und Erkennen sind

  • Leuchtdichtekontraste (hell/dunkel)
  • Größe des Sehobjekts
  • Form (z. B. Schrift)
  • räumliche Anordnung (Position) des Sehobjekts
  • Betrachtungsabstand
  • ausreichende und blendfreie Belichtung bzw. Beleuchtung

Informationen dürfen durch Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen hinsichtlich der Leuchtdichte zu ihrem Umfeld einen visuellen Kontrast aufweisen. Je höher der Leuchtdichtekontrast, desto besser ist die Erkennbarkeit. Hohe Kontrastwerte ergeben Schwarz-Weiß- bzw. Helldunkel-Kombinationen.

Die DIN 32975 fordert, Direktblendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelung heller Flächen auf glänzenden Oberflächen zu vermeiden, um Personen mit erhöhter Blendempfindlichkeit nicht zusätzlich zu belasten. Die Augen versuchen sowohl auf die spiegelnde Fläche als auch auf das Spiegelbild zu fokussieren. Es kommt zu visueller Fehlbeanspruchung – auch bei nicht Seheingeschränkten.

Brillux Objektservice – Unterstützung für Architekten und Planer

Farbgestaltung ist eine sensible, subjektive, hinsichtlich visueller Barrierefreiheit aber auch eine berechenbare Angelegenheit. Der Brillux Objektservice unterstützt Sie gern:

  • persönliche Bestandsanalyse vor Ort – Aufnahme besonderer Gegebenheiten und Farbvorgaben und Gestaltungswünschen

  • Entwicklung der optimalen Farbgestaltung für Ihr Projekt mit Berücksichtigung der Forderungen aus den DIN 18040 und 32975

  • Anfertigung fotorealistischer 3DVisualisierungen

  • Beratung über den Einsatz von Brillux Produkten und Empfehlungen zum Beschichtungsaufbau

  • Unterstützung bei technischen und bauphysikalischen Fragestellungen

Immer für Sie da. In allen Projektphasen stellt Brillux Ihnen qualifizierte Technische Berater und Farbdesigner zur Seite, die Sie individuell und kompetent betreuen.

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Unsere technischen Berater betreuen und begleiten jedes Projekt – kompetent, qualifiziert und individuell.

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