Vor allem bei Farbgestaltungen für ältere und sehbeeinträchtigte Menschen ist es wichtig, dass die gebaute Umwelt bestimmte Kontrastwerte aufweist. Werden Beleuchtung, Material und Farbkonzepte gezielt auf eine kontrastreiche Planung abgestimmt, kann die Mobilität und Sicherheit deutlich verbessert werden. Es entsteht ein verbesserter Sehkomfort für alle.
Bei der Gestaltung von öffentlichen Gebäuden fordert die DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" einen Mindestkontrastwert von 0,4 für die Kennzeichnung für Orientierungs- und Leitsysteme. Beispielsweise müssen sich Handläufe, Orientierungs- und Leitflächen sowie Bodenmarkierungen mit diesem Kontrast von ihrer Umgebung abheben.
Für die Kennzeichnung von Bedienelementen an Hilfs- und Notrufeinrichtungen, die Markierung von Hindernissen und Absperrungen sowie für die Darstellung von Informationen, bestehend aus Schrift- und Bildzeichen, z. B. Schilder, Piktogramme, Raumnummern oder Informationstafeln, wird ein Mindestkontrastwert von 0,7 gefordert.
Als Kontrast K (nach Michelson) wird in der DIN der relative Leuchtdichteunterschied zwischen benachbarten Feldern bezeichnet. Für visuelle Informationen ist der wahrgenommene Helligkeitseindruck (die Leuchtdichte L) entscheidend. Die messbare Leuchtdichte hängt neben der Beleuchtungsstärke und dem Einstrahlwinkel des Lichtes auch vom Reflexionsgrad des Materials bzw. der Oberflächenstruktur und -beschaffenheit ab und wird in Candela/m² (cd/qm) bemessen.
Um Kontraste gut wahrnehmen zu können, ist u. a. eine angemessene Beleuchtung erforderlich. Ebenso wie zu geringe Beleuchtung kann eine zu intensive Beleuchtung (Blendung oder spiegelnde Reflexion) dazu führen, dass physikalische Kontraste vom Betrachter nicht entsprechend aufgenommen werden können. Glänzende Oberflächen erzeugen u. a. durch eine auf sie gerichtete Beleuchtung erhebliche Kontrastminderungen oder Blendungswirkungen.
In der DIN 32975 wird die Kontrastwertermittlung nach der sogenannten Michelson-Formel K= (L1 - L2) / (L1 + L2) geregelt. Eine exakte Kontrastbestimmung kann nur mit sogenannten Leuchtdichte-Messgeräten erfolgen, da nur diese auch Struktur, Glanzgrad bzw. Reflexion und Beleuchtung berücksichtigen.
Die nachfolgenden Berechnungen verwenden daher statt der exakten Leuchtdichte annäherungsweise die Hellbezugswerte und gelten infolge der oben genannten Einflussfaktoren nur für matte, unstrukturierte Oberflächen und bei ausreichender gleichmäßiger und blendfreier Beleuchtung, die zudem die Farben nicht verfälscht.