1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern (im Weiteren: Kundin/Kunde).
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertrags-gegenstand, solange wir ihnen nicht ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung bedarf der Schriftform, sodass Schweigen oder Lieferung nicht ausreichend sind.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich und ohne Vorbehalte abgeben.
2.2. Bestellungen durch die Kundin/den Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Eingang bei uns anzunehmen.
2.3. Bei Bestellungen auf Abruf haben wir nur dann Vorrat zu halten, wenn wir uns hierzu verpflichten. Abruffristen müssen angemessen sein. Haben wir Bestellungen auf Abruf bestätigt, müssen die dort angegebenen Mengen spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgenommen werden.
3. Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Die Preise gelten vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ab Werk oder einem unserer Auslieferungsläger ausschließlich Verladung, Verpackung und Entladung zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-steuer.
3.2. Ist eine Preisvereinbarung nicht getroffen, erfolgt die Berechnung der Ware zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis.
3.3. Zahlung ist spätestens 30 Tage netto nach Rechnungsdatum vorzunehmen.
3.4. Gerät die Kundin/der Kunde nach Vertragsabschluss in Zahlungs-schwierigkeiten, kommt sie/er in Zahlungsverzug oder werden Scheck- oder Wechselprozess gegen sie/ihn geführt, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen sowie alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Zahlungshalber angenommene Wechsel können wir in diesem Fall zurückgeben und stattdessen Barzahlung oder Sicherheits-leistungen in anderer Form verlangen.
3.5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder aber mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht der Kundin/dem Kunden nur insoweit zu als ihre/seine Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Termine, Fristen, Teillieferungen, Sonderanfertigungen, Warenrückgaben
4.1. Von der Kundin/vom Kunden genannte Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir ihr/ihm diese entweder angeboten oder schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch für Abruftermine. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der der Kundin/dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflicht voraus, anderenfalls verlängern sich diese angemessen.
4.2. Die Einhaltung von Terminen und Fristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft nachweisen können. Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft, sofern die Kundin/der Kunde die Abnahme unberechtigt verweigert.
4.3. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstands aus Gründen verzögert, die die Kundin/der Kunde zu vertreten hat, so werden ihr/ihm beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
4.4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und von uns nicht zu vertreten sind, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden der Kundin/dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mitteilen.
4.5. Die Kundin/der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Die Kundin/der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat die Kundin/der Kunde den auf die Teillieferungen entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei einem uns treffenden Unvermögen.
Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist die Kundin/der Kunde für diese Umstände allein oder überwiegend verantwortlich, bleibt sie/er zur Gegenleistung verpflichtet.
4.6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für die Kundin/den Kunden zumutbar sind.
4.7. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, die vereinbarte Liefermenge um 10 % zu über- oder unterschreiten, es sei denn, dass dies für die Kundin/den Kunden unzumutbar ist.
4.8. Bei Warenrückgaben durch die Kundin/den Kunden werden 10 % vom Vertragspreis abgezogen. Je nach Zustand der Ware kann der Abzug höher oder niedriger ausfallen. Ausnahme: Sachmängel (siehe Punkt 14. „Mängelansprüche der Kundin/des Kunden“).
5. Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
5.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden. Soweit uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmten Versandanweisungen gegeben werden, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen vorgenommen und auf Kosten der Kundin/des Kunden versichert, falls der Transport durch unsere Lkw erfolgt.
5.2. Die Gefahr geht mit Meldung der Versandbereitschaft und vor Verladung der Ware in unserem Werk oder in einem unserer Auslieferungsläger auf die Kundin/den Kunden über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich auf Wunsch der Kundin/des Kunden die Auslieferung verzögert. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft, durchgeführt werden. Die Kundin/der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines unwesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich die Abnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Abnahmebereitschaft auf die Kundin/den Kunden über.
5.3. Wird der Versand oder die Abnahme aus Umständen verzögert, die die Kundin/der Kunde zu vertreten hat, so können wir beginnend einen Monat nach Anzeige der Versand- bzw. Abnahme-bereitschaft Lagergeld i. H. v. 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat der Kundin/dem Kunden berechnen, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrags, es sei denn, dass höhere Kosten durch uns nachgewiesen werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen im Zeitpunkt der Lieferung offenen Geldforderungen gegen die Kundin/den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
6.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt unberührt, wenn die Kundin/der Kunde über den Rechnungsbetrag einen Scheck ausstellt und gleichzeitig ein Akzept von uns über den Kaufpreis erhält.
6.3. Die Kundin/der Kunde darf unser Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußern, vermischen und verarbeiten, solange sie/er nicht in Verzug ist. Wir sind berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen. Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt die Kundin/der Kunde stets für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltswaren mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Waren entsprechend den §§ 947, 948 BGB zu.
6.4. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltswaren von der Kundin/vom Kunden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterveräußert, vermischt oder verarbeitet, so tritt die Kundin/der Kunde schon jetzt ihre/seine Forderungen aus dem Vertrag zwischen ihr/ihm und ihrem/seinem Abnehmer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware von der Kundin/vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Die Kundin/er Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Sie/er ist hingegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen zu verfügen. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung des abgetretenen Rechts erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, insbesondere die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung auf unsere Anforderung hin anzuzeigen. Wir sind berechtigt, dem Schuldner die Abtretung im Namen der Kundin/des Kunden anzuzeigen.
6.5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen der Kundin/des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
6.6. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns die Kundin/der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
6.7. Kommt die Kundin/der Kunde ihren/seinen Zahlungsverpflich-tungen nicht nach oder ist Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-verfahrens über das Vermögen der Kundin/des Kunden gestellt, muss die Kundin/der Kunde nach Mahnung die Vorbehaltsware herausgeben. Die Herausgabe können wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts jedoch nur verlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
Ergänzende Bestimmungen für den Wiederverkauf
Für den gewerblichen Wiederverkauf der von uns gelieferten Waren gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen gemäß Punkte 7 bis 13. Die bestimmungsgemäße Verarbeitung der Waren beim Endkunden durch die Kundin/den Kunden oder einen Handwerker, z.B. durch Einbau, Auftragen oder Streichen, stellt dabei keinen solchen Wiederverkauf im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen dar.
7. Gewerblicher Wiederverkauf unserer Waren durch autorisierte Wiederverkäufer
7.1. Zum gewerblichen Wiederverkauf der Waren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind Kundinnen/Kunden (im Weiteren: Wiederverkäufer) nur nach vorheriger Autorisierung auf unbestimmte Zeit berechtigt, wobei die Kundinnen/Kunden geltende gesetzliche Verkaufsbeschränkungen oder sonstige Vorgaben beachten müssen (z.B. nach der REACH- oder Chemikalien-Verbotsverordnung).
7.2. Wir beliefern zum Zweck des gewerblichen Wiederverkaufs keine anderen als als Wiederverkäufer autorisierte Kundinnen bzw. Kunden. Um als Wiederverkäufer autorisiert zu werden, muss der Kunde eine entsprechende Anfrage über eine E-Mail an info@brillux.de an Brillux senden. Brillux wird die Anfrage prüfen und über diese unter Berücksichtigung der Angaben der Kundin/des Kunden entscheiden. Brillux ist nicht verpflichtet, den Kunden zu autorisieren.
7.3. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, Brillux-Produkte im Allgemeinen nur von uns oder von anderen autorisierten Wiederverkäufern zu beziehen. Bei Zweifeln darüber, ob ein Dritter autorisierter Wiederverkäufer ist, ist dies vor Vertragsschluss mit uns zu klären.
7.4. Der Wiederverkauf der Waren darf nur an Endabnehmer in haushaltsüblichen Mengen für den (Privat-)Gebrauch sowie an andere autorisierte Wiederverkäufer erfolgen.
8. Voraussetzungen für die Zulassung als Wiederverkäufer
8.1. Zum Wiederverkauf zugelassen werden können nur Handwerker und Fachhändler, die über die für die fachmännische Beratung von Endkunden zu Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Waren notwendigen Qualifikationen verfügen und einen ausreichend aktiven einschlägigen Handwerksbetrieb bzw. als Fachhändler ein verkehrsübliches Ladengeschäft unterhalten.
8.2. Eine ausreichende Qualifikation liegt vor, wenn der Handwerker bzw. Fachhändler und/oder sein Verkaufspersonal über eine Ausbildung im Maler- oder Stuckateur-Handwerk verfügt und/oder gegenüber Brillux die Qualifikation auf anderem Wege durch nachgewiesene Arbeiten, fachspezifische Ausbildungserfolge, die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder Schulungen für vergleichbare Produkte nachweist.
8.3. Wiederverkäufer stellen eine fachmännische Beratung der Endkunden in Bezug auf die Verarbeitung der Waren sicher. Sie setzen beim Verkauf der Waren nur Mitarbeiter mit ausreichender Qualifikation ein.
9. Online-Wiederverkäufe
9.1. Der Verkauf der Waren über das Internet ist uneingeschränkt gestattet, sofern der Wiederverkäufer mindestens eine physische Verkaufsstätte betreibt, die den Anforderungen in Punkt 8 entspricht. Der Wiederverkäufer ist bei der Preisgestaltung frei.
9.2. Der Wiederverkäufer darf die Produkte nur über von ihm betriebene Online-Shops vertreiben. Der Wiederverkäufer wird den Online-Shop unter einer eigenen Domain und mindestens in deutscher Sprache betreiben. Der Wiederverkauf über Auktions- (z.B. eBay) oder Handelsplattformen (z.B. Amazon) ist nicht gestattet.
9.3. Dem Wiederverkäufer ist gestattet, z.B. über Vergleichsportale , für seinen Online-Shop zu werben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch solche Wege, durch welche der qualitativ hochwertige Ruf der Waren herabgesetzt werden könnte (z.B. durch Domainbestandteile wie „günstig“, „billig“ u.Ä.). Bei der Ausgestaltung von Schlüsselwort-Werbung ist der konkrete Werbetext so auszugestalten, dass Verwechslungen des Wiederverkäufers mit uns ausgeschlossen sind.
9.4. Der Wiederverkäufer führt seinen Online-Shop als „elektronisches Schaufenster“ seines Ladengeschäfts und beachtet bei der Darstellung die Anforderungen in Punkt 11. Der Online-Shop muss einen Hinweis auf die stationäre Vertriebsstätte, deren Anschrift und Öffnungszeiten enthalten. Es ist gut sichtbar auf die Möglichkeit der persönlichen Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal hinzuweisen. Darüber hinaus ist eine Beratung durch qualifizierte Mitarbeiter, z.B. über Chat- oder E-Mail-Nachrichten, sicherzustellen, die auf vorhersehbare Nachfrage ausgelegt ist, dem aktuellen technischen Stand entspricht und eine Beantwortung von Kundenanfragen innerhalb folgender Zeiträume gewährleisten:
9.4.1. Dringende Anfragen zu im Zeitpunkt der Anfrage ausgeführten oder sehr kurzfristig auszuführenden Arbeiten oder Produktkäufen: 4-6 Stunden
9.4.2. Anfragen zu laufenden Projekten oder kurzfristig durchzuführenden Arbeiten: 12-16 Stunden
9.4.3. Allgemeine Anfragen zu Produkten: 36-40 Stunden.
10. Darstellung der Brillux-Produkte und -Marken
10.1. Wir räumen dem Wiederverkäufer das Recht ein, während der Vertragslaufzeit die Produkte gemäß den vorliegenden Bedingungen in seinem Online-Shop unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens „Brillux“ sowie solcher Brillux-Marken zu nutzen, welche wir beim Vertrieb der Waren einsetzen.
10.2. Ferner räumen wir dem Wiederverkäufer das Recht ein, die mit sonstigen Schutzrechten geschützten Werbemittel für die Bewerbung, das Angebot und den Vertrieb der Waren einzusetzen.
10.3. Um eine professionelle und einheitliche Darstellung der Waren zu gewährleisten, dürfen jene ausschließlich mit Werbematerial präsentiert oder beworben werden, welches von uns zur Verfügung gestellt oder ausdrücklich im Voraus freigegeben wurden. Im Falle einer Freigabe wird der Wiederverkäufer einen Entwurf zur Freigabe an die E-Mail-Adresse info@brillux.de übersenden, wobei keinerlei Preisbestandteile aufzunehmen sind. Eine Freigabe darf nur aus gewichtigen Gründen, insbesondere wenn die Gestaltung den guten Ruf der Waren beeinträchtigen könnte, verweigert werden.
10.4. Der Wiederverkäufer kann das Werbematerial sowie Vorgaben zur Gestaltung der Nutzung des Unternehmenskennzeichens und der Marken über die E-Mail-Adresse info@brillux.de anfragen.
10.5. Die Werbemittel dürfen ausschließlich in der gelieferten und/oder der freigegeben Version verwendet werden; andere Veränderungen als die proportionale Skalierung der Grafiken auf unterschiedliche Größen sowie die Aufnahme von Preisen sind untersagt. Bei jeder Verwendung der Werbemittel ist an geeigneter Stelle ein entsprechender Quellennachweis „© Brillux GmbH & Co. KG 2024“ anzugeben. Bei Nutzungen in Printmedien ist folgender Hinweis „Foto: Brillux GmbH & Co. KG“ in der Nähe des dargestellten Bildes, vorzugsweise unter diesem aufzunehmen. Bei Nutzungen im Internet ist ein einmaliger, verlinkter Hinweis im Impressum der Webseite ausreichend: „Zur Erstellung dieser Webseite wurden Werbemittel der Brillux GmbH & Co. KG (www.brillux.de) verwendet.“.
10.6. Der Wiederverkäufer wird von uns geforderte angemessene Änderungen bezüglich der Darstellung der Brillux-Produkte und der Brillux-Marken sowie des Unternehmenskennzeichnens kurzfristig umsetzen.
11. Darstellung von Online-Shops
11.1. Die Domain, unter welcher der Online-Shop betrieben wird, wird den Bestandteil „Brillux“ oder andere für uns in Deutschland und/oder der EU geschützte Kennzeichen und/oder Zeichen, die hierzu ähnlich sind, nicht enthalten. Die Domain darf außerdem keine Bestandteile haben, die Brillux-Produkte als minderwertig erscheinen lassen könnten (z.B. „günstig“, „billig“ etc.).
11.2. Der Wiederverkäufer steht dafür ein, dass die von ihm in seinem Online-Shop gemachten Angaben wahr, vollständig und gesetzeskonform sind. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, Änderungen zur Richtigstellung bzw. Vervollständigung bzw. Korrektur der gemachten Angaben unverzüglich vorzunehmen.
11.3. Auftritt, Inhalte, Texte und Gesamtbild des Online-Shops sind so zu gestalten, dass dies den qualitativ hochwertigen Brillux-Produkten und dem ausgezeichneten Markenimage von Brillux entspricht und für Dritte jederzeit eindeutig erkennbar ist, dass es sich um einen von uns unabhängigen Online-Shop handelt. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass das Brillux-Logo nicht so platziert wird, dass es gegenüber dem Wiederverkäufer in den Vordergrund rückt und die Webseite keine Nachahmung wesentlicher Brillux-Gestaltungselemente (z.B. weißer Fond, dezente Grauverläufe, typische Navigations- und Buttonoptiken, Platzierung des Logos etc.) enthält.
11.4. Die graphische Qualität der Webseite (z.B. Bildschärfe, Auflösungs- und Farbqualität, etc.) muss dem neuesten technologischen Stand entsprechen. Sie muss benutzerfreundliche Navigations- und Suchfunktionen vorhalten (z.B. ein nachvollziehbares Navigationskonzept, Volltextsuche, Auswahlmenü für Marken). Ihre Gestaltung muss zur hohen Qualität der Waren passen, insbesondere durch Homogenität, Übersichtlichkeit, Kohärenz der Seiten und die Einhaltung eines einheitlichen Stils.
11.5. Zu den Brillux-Produkten müssen mindestens die Angaben gemacht werden, die in unserem jeweils aktuellen Produktprogramm enthalten sind. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist einzig der Wiederverkäufer verantwortlich. Wir stellen aktuelle Produktinformationen in Form eines BMEcat-Exportes zur Verfügung. Um zu gewährleisten, dass insbesondere Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Produktdarstellungen und Beschreibungen der Produkteigenschaften stets aktuell und zutreffend sind, sind elektronische Dokumente (z.B. PDF-Dateien) ausschließlich über die im BMEcat-Export enthaltenen Links abzurufen und regelmäßig auch nach Abruf durch den Wiederverkäufer auf ihre Aktualität zu prüfen.
11.6. Die Gestaltung der Produktseiten sowie wesentliche Änderungen sind uns unter Unkenntlichmachung von Preisinformationen vorab zur Freigabe vorzulegen. Wir sind berechtigt, Änderungen zu verlangen, wenn die Gestaltung den vorstehenden Anforderungen nicht entspricht. Der Wiederverkäufer wird von uns geforderte angemessene Änderungen bezüglich der Darstellung der Brillux-Produkte im Online-Shop kurzfristig umsetzen.
12. Bearbeitung der Wiederverkäufe
12.1. Der Wiederverkäufer ist für Verpackung und Versand der bei ihm bestellten Produkte allein verantwortlich. Es erfolgt weder eine direkte Belieferung seiner Kunden durch uns noch eine Abholung bestellter Waren in Niederlassungen von uns, es sei denn, wir sind ausnahmsweise gesetzlich verpflichtet, die Produkte selbst zu liefern bzw. liefern zu lassen.
12.2. Der Wiederverkäufer stellt sicher, dass die Produkte spätestens am nächsten Werktag (Mo bis Fr, ausgenommen Feiertage) nach der Bestellung versendet werden. Der Versand darf nicht in beschädigten oder minderwertig wirkenden Verpackungen erfolgen.
12.3. Der Wiederverkäufer ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen allein für die Erfüllung der Gewährleistungs- und Serviceansprüche seiner Kunden verantwortlich. Rücksendungen online verkaufter Produkte erfolgen ausschließlich an den Wiederverkäufer.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1. Dieser Vertrag tritt mit der Autorisierung des Kunden in Kraft und wird für unbestimmte Zeit geschlossen.
13.2. Jede Partei kann diesen Vertrag aus einem wichtigen Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Partei kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht abschließend, vor, wenn:
13.2.1. die andere Partei eine Pflicht aus diesem Vertrag wesentlich verletzt, soweit diese Verletzung nicht behebbar ist;
13.2.2. die andere Partei eine Pflicht aus diesem Vertrag wesentlich verletzt und, sofern die Verletzung behebbar ist, die andere Partei diese Verletzung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt einer schriftlichen (E-Mail ausreichend) Aufforderung an die vertragsbrüchige Partei, diese Verletzung zu beheben, behoben hat. Die Verpflichtung, die vertragsbrüchige Partei aufzufordern, eine solche Verletzung zu beheben, entfällt, sofern dieselbe Verletzung bereits zuvor erfolgt ist,
13.2.3. ein Kontrollwechsel in Bezug auf den Wiederverkäufer stattgefunden hat,
13.2.4. der Wiederverkäufer entgegen Punkt 7.4 die Produkte an nicht autorisierte Händler weiterverkauft.
13.2.5. der Wiederverkäufer die Voraussetzungen nach Punkt 8 nicht mehr erfüllt;
13.3. Soweit die Autorisierung erlischt, entfällt das Recht des Wiederverkäufers, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel zu benutzen. Vom Wiederverkäufer veranlasste Suchmaschineneinträge und Onlineanzeigen sind von ihm umgehend zu löschen. Unbeschadet dessen ist der Wiederverkäufer berechtigt, bereits von uns bezogene Waren innerhalb einer Aufbrauchfrist von drei Monaten nach Wegfall der Autorisierung abzuverkaufen.
14. Mängelansprüche der Kundin/des Kunden
14.1. Für die Rechte der Kundin/des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch die Kundin/den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
14.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Grundlage einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware bilden alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrags sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Nicht einzubeziehen sind hingegen Angaben oder sonstige Informationen in dem veröffentlichten Datenblatt zum „Product Carbon Footprint“ (PCF-Datenblatt). Die Bereitstellung dieser PCF-Datenblätter stellt auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung jeglicher Art dar.
14.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB).
14.4. Die Mängelansprüche der Kundin/des Kunden setzen voraus, dass sie/er ihren/seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt die Kundin/der Kunde die ordnungsgemäße Unter-suchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
14.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nach-besserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
14.6. Die Kundin/der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns die Kundin/der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
14.7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten, tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von der Kundin/vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für die Kundin/den Kunden nicht erkennbar.
14.8. In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat die Kundin/der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
14.9. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung von der Kundin/vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann die Kundin/der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
14.10. Ansprüche der Kundin/des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Punkt 15 „Haftung“ und sind im Übrigen ausgeschlossen.
15. Haftung
15.1. Soweit sich aus diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin/der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
15.3. Die sich aus Punkt 15.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche der Kundin/des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kommt ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht nur in Betracht, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht der Kundin/des Kunden besteht nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
15.5. Hinsichtlich der PCF-Datenblätter gilt abweichend von 15.2 bis 15.4, dass es sich bei den in den PCF-Datenblättern enthaltenen Informationen um unverbindliche Mitteilungen handelt, die wir nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zusammengestellt haben, welche aber keine Pflichten unsererseits begründen. Insbesondere sind wir nicht verpflichtet, die PCF-Datenblätter zu aktualisieren. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwendung der in den PCF-Datenblättern enthaltenen Daten. Die Verantwortung für die Verwendung der darin enthaltenen Daten trägt die Kundin/der Kunde. Insbesondere wird die Kundin/der Kunde nicht davon entbunden, die relevanten Produkte auf ihre Eignung für die vorgesehene Anwendung in eigener Verantwortung zu prüfen.
16. Verjährung
16.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
16.2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonder-regelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
16.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche der Kundin/des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche der Kundin/des Kunden gem. 8.2 Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
17. Bonitätsprüfung
Sollten wir in Vorleistung treten (z. B. Lieferung auf Rechnung) behalten wir uns vor, eine Bonitätsprüfung auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren durchzuführen, um unser berechtigtes Interesse an der Feststellung der Zahlungsfähigkeit unserer Kundschaft zu wahren. Die für die Bonitätsprüfung notwendigen personenbezogenen Daten übermitteln wir gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an folgenden Dienstleister:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte enthalten (sog. Score-Werte). Soweit Score-Werte in das Ergebnis der Bonitätsauskunft einfließen, haben diese ihre Grundlage in einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischem Ver-fahren. In die Berechnung der Score-Werte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung in Bezug auf die statistische Zahlungsausfall-wahrscheinlichkeit verwenden wir zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Die Kundin/der Kunde kann dieser Verarbeitung ihrer/seiner Daten jederzeit durch eine Nachricht an die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder gegenüber der vorgenannten Auskunftei widersprechen. Jedoch bleiben wir ggf. weiterhin berechtigt, die personenbezogenen Daten der Kundin/des Kunden zu verarbeiten, sofern dies zur vertrags-gemäßen Zahlungsabwicklung erforderlich ist.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
18.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist Münster oder das jeweilige Auslieferungslager.
18.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Meinungsverschieden-heiten der Vertragsparteien ist Münster/Westfalen, wenn die Kundin/der Kunde Kauffrau/Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir können eine Kundin/einen Kunden jedoch nach unserer Wahl auch an ihrem/seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Brillux GmbH & Co. KG
Weseler Straße 401 Tel. +49 251 7188-0 www.brillux.de
48163 Münster Fax +49 251 7188-105 info@brillux.de
Kommanditgesellschaft, AG Münster HR A 3194
Komplementärin: Brillux GmbH, AG Münster HR B 4272
Geschäftsführung: Peter König, Robert König, Ulrike Nordemann, Michael Thompson
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE11 4005 0150 0095 0003 03, BIC: WELA DE D1MST
Postbank
IBAN: DE98 3701 0050 0007 4625 05, BIC: PBNK DE FF370
Dezember 2024