Es gibt Neuigkeiten, und die sind gut für Sie als Hausbesitzer: Für Ihre Energieeffizienzmaßnahmen am bestehenden Gebäude gibt es Geld von Vater Staat – jetzt noch mehr, noch einfacher und deutlich übersichtlicher strukturiert als bislang.
Wärmedämmung erscheint oft zunächst als eine hohe finanzielle Belastung – aber es gibt unterschiedliche Förderungen, die nicht nur bei der Dämmung von Neubauten, sondern auch bei der nachträglichen Wärmedämmung für selbst genutztes Wohneigentum greifen. Da Umweltschutz jeden betrifft, beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen mit den unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten an den Ausgaben von Hausbesitzern für die Dämmung. Auf diese Weise können Hausbesitzer das Klima schonen und von den zahlreichen weiteren Vorteilen einer Wärmedämmung profitieren, ohne den eigenen Geldbeutel zu sehr zu belasten.
Teil- oder Vollsanierung für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude sowie Förderung auch bei Neubau und Ersterwerb: In der neuen Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) steckt für jedes Vorhaben bares Geld drin.
Bitte beachten Sie: Aktuell ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen in der Sanierung möglich.
Die nachträgliche Wärmedämmung für selbstgenutztes Wohneigentum wird seit Jahresbeginn 2020 steuerlich gefördert. Mit diesem Steuerbonus können private Hausbesitzer 20 % der Investition in diese klimafreundliche Sanierungsmaßnahme (bis max. 40.000 €) geltend machen.
Bei einer Energieberatung wird eine umfassende energetische Analyse der Immobilie vorgenommen und so die Maßnahme mit dem höchsten Einsparpotenzial ermittelt.
Sie fragen sich, was das optimale Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben ist? Verschaffen Sie sich mit unserer Fördermittelsuche ganz leicht einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Auch nach der jetzt steuerlich begünstigten Sanierung spart Wärmedämmung Geld – deutlich ablesbar an den sinkenden Heizkosten und dem Wertgewinn. Entscheidend ist dabei natürlich auch die Wahl eines leistungsfähigen Systems für die Wärmedämmung.
Bitte beachten Sie: Aktuell ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen in der Sanierung möglich.
Energieeffizientes Wohnen im Neubau oder sanierten Bestand schützt das Klima und macht Immobilien werthaltiger. Mit den übersichtlichen aktuellen BEG-Förderprogramme des Bundes sorgen dafür, dass sich Ihre zukunftsweisende Investition von Anfang an rechnet. Die folgenden Fördereckdaten erleichtern Ihnen die Orientierung.
Im Überblick:
Am 1.1.2021 ging die BEG EM an den Start. Sie spricht u. a. Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften an. Das Programm fördert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen im Altbau, so auch an der Gebäudehülle (z. B. die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken und Bodenflächen) mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einem Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss:
Seit dem 1.7.2021 ist die BEG WG in Kraft. Sie kann von privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern oder Käufern genutzt werden. Gefördert wird mit diesem Programm sowohl die energieeffiziente Vollsanierung von Bestandswohngebäuden als auch deren Neubau und Erwerb. Ziel ist die Erreichung eines Effizienzhaus-Niveaus. Förderfähig sind u. a. Dämmmaßnahmen an der Fassade, an Kellerdecken und Dachböden Die Förderung kann in Form von einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss oder einem Kredit mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss genutzt werden.
Der Überblick:
Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude schließt auch die energieeffiziente Ausgestaltung von Nichtwohngebäuden in ihren Förderrahmen ein. Alle Konditionen sind unter dem sogenannten BEG NWG zusammengefasst. Gern informieren wir Sie auch hierzu in einer persönlichen Beratung.
Die nachträgliche Wärmedämmung für selbst genutztes Wohneigentum wird seit Jahresbeginn 2020 steuerlich gefördert. 20 % der Investition in diese klimafreundliche Sanierungsmaßnahme (bis max. 40.000 €) können private Hausbesitzer jetzt bei der Einkommenssteuererklärung über drei Jahre verteilt geltend machen – aber nur, wenn ein Fachunternehmen die Dämmung ausführt, also z.B. ein Maler- oder Stuckateurbetrieb. Noch bessere Konditionen gelten bei der Absetzbarkeit der Kosten für einen Energieberater.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Steuerermäßigung kann – verteilt über drei Jahre – für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung ganz einfach über die jährliche Steuererklärung ohne aufwändige Beantragung anrechenbar. Die Förderung ist nicht vom Steuersatz
(und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, sodass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können.
Wichtig: Diese steuerliche Förderung ist nicht mit den Programmen des BEG kombinierbar!
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung können Sie ganz einfach als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie nur eine Bescheinigung Ihres Fachunternehmens oder Ihres Energieberaters, der die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme bestätigt.
Sie finden hier eine Vorlage, die Sie von Ihrem Fachbetrieb ausfüllen lassen können.
Unser Tipp: Eine Energieberatung ist zumindest für die Steuerförderung nicht vorgeschrieben, aber dennoch ratsam. Im Vorfeld der Sanierung kann z. B. durch eine BAFA-geförderte "Vor-Ort-Beratung" eine umfassende energetische Analyse der Immobilie vorgenommen und so die Maßnahme mit dem höchsten Einsparpotenzial ermittelt werden.
Als Baubegleitung unterstützt der Energieberater zudem die ausführenden Fachhandwerker bei der Planung und Umsetzung der Montagearbeiten, sodass Mängel vermieden werden.
50 % der Kosten für den Energieberater sind übrigens ebenfalls von der Steuer absetzbar – es lohnt sich also gleich doppelt, ein bisschen mehr Geld in die Hand zu nehmen.
Sie fragen sich, was das optimale Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben ist? Verschaffen Sie sich mit unserer Fördermittelsuche ganz leicht einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten – abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und auf regionale Besonderheiten.
Auch nach der jetzt steuerlich begünstigten Sanierung spart Wärmedämmung Geld – deutlich ablesbar an den sinkenden Heizkosten und dem Wertgewinn, den die Immobilie durch den neuen Wohnkomfort gewinnt. Entscheidend ist dabei natürlich auch – neben der perfekten Planung und Montage der Dämmung – die Wahl eines leistungsfähigen Systems für die Wärmedämmung.
Brillux stellt hier für jede Anforderung ausgereifte und innovative Alternativen für nachhaltig gut gedämmte Fassaden, Kellerdecken und Dachböden zur Verfügung. Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist beispielsweise das patentierte System Brillux Qju: Hier greifen die EPS-Dämmplatten in einem Nut- und Federsystem ineinander.
Wir bieten für eine schöne und individuelle Dämmung perfekt abgestimmte WDV-Systeme für Fassade, Dachboden und Keller an. Einen Überblick bekommen Sie hier.