Die Nachwuchsinitiative "Deine Zukunft ist bunt" veranstaltet auch in diesem Jahr die School-Tour und steuert zwei ausgewählte Schulen in Deutschland an. Dort verbringt sie mit den Schülerinnen und Schülern einen spannenden Tag rund um das Thema "Malerhandwerk".
Wir bieten den Schülerinnen und Schülern mitreißende kreative Workshops aus den Bereichen Streetart & Graffiti an und sorgen so für zusätzlichen Spaß und Abwechslung im Schulalltag.
In Zusammenarbeit mit örtlichen Malerbetrieben ermöglichen wir den Schülern praxisnahe Einblicke in das Maler- und Lackiererhandwerk, indem sie selbst aktiv werden und es ausprobieren können. Außerdem bringen wir unseren imposanten Showtruck mit, in dem die Schülerinnen und Schüler auf moderne Weise erleben können, wie faszinierend und vielseitig das Malerhandwerk ist.
Das ist ganz einfach – laden Sie bis zum 06.03.2025 ein Video bei YouTube hoch und senden Sie uns über das Formular den Link zu. Zeigen Sie uns in dem Video, warum wir Ihre Schule für unseren Aktionstag besuchen sollten. Wir freuen uns auf die Einsendungen und auf einen spannenden gemeinsamen Tag an Ihrer Schule.
Sie haben noch Fragen zu unserer Nachwuchsinitiative "Deine Zukunft ist bunt" oder zur School-Tour? Kein Problem – schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an.
Die School-Tour wird veranstaltet von der Brillux GmbH & Co. KG, Weseler Straße 401, 48163 Münster (im Weiteren "Veranstalter"). Der Anmeldeschluss ist der 06. März 2025. Eine Verlängerung des Anmeldeschlusses kann durch den Veranstalter erfolgen. Dies wird auf der Website des Wettbewerbs www.brillux.de/school-tour bekannt gegeben.
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung gelten die folgenden Bestimmungen, welche der Teilnehmende mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert.
Ansprechpartner des Bewerbungsprozesses ist:
Tobias Lammers
Telefon: +49 251 7188-8717
E-Mail: t.lammers@brillux.de
Teilnahmeberechtigt sind Lehrkräfte von allgemein- und weiterbildenden Schulen mit Sitz in Deutschland. Die Erfüllung der Anforderungen an die Schule, die im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung entstehen, wird durch den Veranstalter nach Einreichung der Bewerbung geprüft. Die Teilnahme am Schulwettbewerb wird durch das vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars inkl. Youtube-Link unter www.brillux.de/school-tour gültig. Es gewinnen die zwei Einsendungen, in denen die Jury am meisten Engagement und Kreativität erkennt.
Die Einreichung der Bewerbung ist über das Einsenden eines Youtube-Links über den Link: www.brillux.de/school-tour möglich. Google Support stellt hier geeignete Hilfestellungen zum Upload von Youtube-Videos zur Verfügung.
Die Anmeldung wird durch den Veranstalter geprüft und eine Eingangsbestätigung versandt. Die Einreichung der Bewerbung setzt die Zustimmung zu den in diesem Dokument aufgeführten Teilnahmebedingungen voraus. Die Anmeldung zum Wettbewerb begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme.
3.1 Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss ist der 06. März 2025. Eine Verlängerung des Anmeldeschlusses kann durch den Veranstalter erfolgen. Dies wird auf der folgenden Webseite www.brillux.de/school-tour bekannt gegeben.
3.2 Einreichung/Bewertung der Bewerbung
Die Bewerbung muss in Form einer Video-Zusendung erfolgen. In diesem Video gilt es darzustellen warum die Veranstaltung (Gewinn) an der jeweiligen Schule stattfinden soll und was die Schule im Besonderen auszeichnet. Faktoren wie Motivation, Kreativität, Originalität etc. werden hier bevorzugt bewertet. Die bildliche- und auditive Qualität des Videos ist hier ausdrücklich kein Bewertungskriterium.
3.3 Wettbewerbssprache
Die Sprache des Bewerbungsprozesses ist Deutsch. Folglich sind die Beiträge in deutscher Sprache einzureichen.
3.4 Jury
Die Jury wird durch den Veranstalter berufen und aus Personen des Projektmanagements der Nachwuchsinitiative “Deine Zukunft ist bunt“ gebildet. Entscheidungen der Jury werden nach dem Stimmenmehrheitsprinzip gefällt. Das Juryurteil ist rechtlich bindend und auf dem Rechtsweg nicht überprüfbar.
4.1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Für die Verarbeitung der im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten personenbezogenen Daten ist die Brillux GmbH & Co. KG, Weseler Str. 401, 48163 Münster verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass jede teilnehmende Schule bzw. die für die Teilnahme verantwortliche Person vorab selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass Videodaten und sonstige personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden dürfen. Im Regelfall muss dafür vorab von sämtlichen Beteiligten eine entsprechende Einwilligung eingeholt werden. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Brillux verarbeitet die eingereichten Daten anschließend zur Durchführung des Wettbewerbs (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, Vertragsanbahnung) und für Marketing-Zwecke (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f. DSGVO, berechtigte Unternehmensinteressen). Eingereichte Videos werden ggf. auf unseren Webseiten veröffentlicht und für die Dauer der Veröffentlichung gespeichert. Im Übrigen speichern wir personenbezogene Daten für die Dauer des Wettbewerbs.
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, das Recht auf Auskunft über diese Daten (Art. 15 DSGVO) und in bestimmten Fällen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz und die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie unter https://www.brillux.de/datenschutz/.
4.2. Zustimmung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
Im Falle eines Gewinns verpflichtet sich die Schule, von den Erziehungsberechtigten aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Zustimmungserklärung einzuholen. Diese Zustimmung erlaubt dem Veranstalter, am Veranstaltungstag Bild- und Tonaufnahmen der Schülerinnen und Schüler vor Ort zu erstellen und diese über die Kommunikationskanäle des Veranstalters zu veröffentlichen. Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte keine Zustimmung erteilen, können nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Der Veranstalter stellt ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Den Gewinn stellt das Stattfinden einer vielseitigen Veranstaltung auf dem Gelände der Gewinnerschule dar. Die geplante Veranstaltung umfasst die Teilnahme des DZib-Showtrucks inkl.
einer Outdoor-Lounge, bestehend aus EU-Paletten. Weitere Eventmodule wie HipHop-Workshops zu den Themen "Graffiti" und "Bildende Kunst", "Action-Painting", zwei Aktionen mit lokalen Malerbetrieben und einem Eiswagen komplementieren das Event. Die Entscheidung über die Verleihung des Gewinnes liegt allein bei der Jury des Wettbewerbs und richtet sich nach den bekannt gegebenen Bewertungskriterien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung eines entsprechenden Geldwertes. Insgesamt werden zwei Veranstaltungen als Gewinne verkündet, die an zwei unterschiedliche Schulen vergeben werden.
Die Planung und Durchführung der Veranstaltung setzt eine kooperative Zusammenarbeit zwischen der Gewinnerschule und dem Veranstalter voraus, für die beide Parteien die entsprechende zeitliche Verfügbarkeit einräumen.
Die Veranstaltung ist für die Gewinnerschule kostenlos, jedoch müssen dadurch resultierende zusätzliche Nebenkosten für Strom, Wasser etc. von dieser übernommen werden.
6.1 Verhaltensregeln
Der Umgang hat stets respektvoll zu sein. Das gilt für die Teilnehmenden untereinander und im Kontakt mit allen am Wettbewerb beteiligten Personen.
6.2 Ausschluss vom Wettbewerb
Ein Ausschluss vom Wettbewerb durch den Veranstalter ist auch nach Prüfung der Anmeldung möglich, wenn bekannt wird, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Die Gewinnerhaltung kann in diesem Fall auch rückwirkend aberkannt werden.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit der Dokumentation und Veröffentlichung ihrer eingereichten Arbeiten einverstanden. Es dürfen nur Videos eingereicht werden, für die der oder die Einreicher/-in alleinige/-r Inhaber/-in der Rechte ist/sind bzw. die Rechte im Vorfeld mit den beteiligten Personen abgeklärt hat. Die Teilnehmenden gestatten Brillux, die eingereichten Arbeiten zur Dokumentation des Wettbewerbs und insbesondere der verliehenen Preise im Internet und in Printmedien zu veröffentlichen und insbesondere auch für die Berichterstattung der Medienpartner zu nutzen. Die Teilnehmenden willigen darin ein, dass Brillux die als Gewinn ausgelobte Veranstaltung per Foto- und Videoaufnahmen begleiten darf. Diese Aufnahmen dürfen durch Brillux und Dritte vervielfältigt, verbreitet und zu Kommunikationszwecken in allen bekannten Nutzungsarten und in allen Medien veröffentlicht werden. Diese Rechte gelten sachlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Die Teilnehmenden erklären, dass die eingereichten Arbeiten frei von Rechten Dritter sind und halten Brillux von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.