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Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung kann ganz einfach als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu muss nur eine Bescheinigung des Energieberaters oder des Fachunternehmens eingereicht werden, in der die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme bestätigt wird.
Sie finden hier eine Vorlage zum Ausfüllen.